Die Verlängerung der Ausleihfriste

Wird dem Material, das Sie ausgeliehen haben, bald die Ausleihefrist ablaufen und Sie brauchen es noch immer?

Sie können die Ausleihfriste verlängern:

  • persöhnlich beim Besuch der Bibliothek,
  • im Telefon – rufen Sie in die Einheit  an, in der Sie sich das Material ausgeliehen haben,
  • über Bibliofon (Anrufbeantworter) – rufen Sie 01 563 49 09  aus dem stationären  Telefon oder 031 90 90 09 aus Mobiltelefon an, und folgen Sie  die Tonanleitungen,
  • über Internet mit dem Program Meine Bibliothek; für den Dienstgebrauch, brauchen Sie die Nummer des Mitgliedsausweises und das Paßwort, das Sie in der Bibliothek bekommen.    

Die Ausleihfriste können Sie 11 mal verlängern, außer:

  • wenn das Material von einem anderen Mitglied gebucht wurde,
  • wenn das Material für die notwendigen Schulpflichten (Pflichtlektüre, Abitur….) bestimmt ist,
  • wenn die Bibliothek wegen der grossen Nachfrage die Ausleihfrist verkürzt hat.

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